Bestimmungen
  1. Es sind pro Angler 2 Ruten erlaubt 
  2. Fangbegrenzung: 3 Gutfische pro Tag (Gutfische sind Aal, Forelle, Karpfen, Zander, Hecht, Schleie, Stör).
  3. Nach dem 3. Gutfisch muss das Angeln eingestellt werden.
  4. Die Angelgeräte müssen ständig beaufsichtigt werden
  5. Die tägliche Angelzeit ist auf eine Stunde vor Sonnenaufgang und eine Stunde nach Sonnenuntergang begrenzt. Ausnahme: Aalangeln bis 1.00 Uhr
  6. Untermaßige Fische sind unverzüglich wieder zurück zu setzen. Bei tief sitzendem Haken ist die Schnur zu kappen. Fische dürfen nur mit nassen Händen angefasst werden.
  7. Die Fangstatistik ist nach dem Angeln in den Briefkasten am Anglerheim (direkt neben dem Sportplatz) einzuwefen.
    Eine Fahrerlaubnis ist im Angel-Zentrum Freiburg erhältlich.

Verantwortlich für Text und Inhalt:

Angelverein Kollmarsreute e.V.
1. Vorstand Sascha Golbach
Altdorfstr. 68
79312 Emmendingen

www.anglerverein-kollmarsreute.de

Schonzeiten
Bachforelle 1.10. - 28.2.
Regenbogenforelle 1.10. - 28.2.
Schleie 15.5. - 30.6.
Zander 1.4. - 15.5.
Äsche 1.2. - 30.4.
Hecht 15.2. - 15.5.
Barbe 1.5. - 15.6.
Mindestmaße
Forelle 25cm
Hecht 65cm
Zander 50cm
Schleie 30cm
Aal 50cm
Äsche 30cm
Karpfen 40cm
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Geografische Lage

Impressionen

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